how to Berufsrecht
Nur ⌀ 1,65 €/Karte nach Steuern ¹ ²
Berufsrecht auf den Punkt – mit 76 Lernkarten, die Wort und Bild verbinden. Für Wissen, das leichter verständlich wird und besser hängen bleibt.
Aus echten Prüfungen. Für deine Vorbereitung.
Die Inhalte basieren auf über 10.000 Seiten ausgewerteten Prüfungsprotokollen. Im Mittelpunkt steht, was in der mündlichen Steuerberaterprüfung gefragt wird.
76 Karten. 9 Themengebiete.
- Berufsbild & Zugang 4 Karten
- Aufgaben & Befugnisse 10 Karten
- Berufspflichten 13 Karten
- Berufsausübung & Kanzlei 12 Karten
- Mandat & Leistungen 7 Karten
- Vergütung & Abrechnung 14 Karten
- Haftung & Versicherung 5 Karten
- Digitales & Geldwäsche 7 Karten
- Kammer & Berufsaufsicht 4 Karten
Abstrakte Themen werden greifbar.
Auf das Wesentliche konzentrierte Erklärungen und passende Bilder machen berufsrechtliche Themen leichter verständlich.
Ein Bild im Kopf. Das Wissen dahinter.
Wort und Bild schaffen gemeinsam eine Merkhilfe. So kannst du dir Inhalte leichter einprägen und beim Wiederholen wieder ins Gedächtnis rufen.
Prüfungsnah trainieren.
Mit dem zugehörigen Katalog aus 100 Fragen & Antworten trainierst du prüfungsnah: Formuliere deine Antwort zunächst selbst und gleiche sie anschließend mit der Lösung ab.
Im Bundle noch besser vorbereitet.
Ergänze how to Berufsrecht um how to Zivilrecht und how to Insolvenzrecht – und mache auch diese Themen verständlicher und einprägsamer.
Du wirst sie lieben. ganz sicher.
Mit Sorgfalt und viel Liebe zum Detail gestaltet und hochwertig gedruckt mit Holo-Effekt auf der Vorderseite. Fast, wie deine Lieblings-Pokémon-Karte von damals - nur in steuerlich absetzbar¹.
Sieh sie dir jetzt in 360° an.
¹ Sofern die Lernkarten im Zusammenhang mit einer Fortbildung erworben und genutzt werden, dürfte regelmäßig ein Abzug als Werbungskosten möglich sein. Eine verbindliche steuerliche Beurteilung wird aber nicht vorgenommen.
² Steuerersparnis ermittelt bei einer Grenzsteuerbelastung von 30 % (ab ca. 35.000,00 € zu versteuerndem Einkommen) und Überschreiten des Werbungskosten-Pauschbetrags.